Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ortsteilrat Mittelhausen lehnt die DS 1715/22 – 1. Nachtragshaushalt 2023 einschl. Finanzplanung 2024-2026 ab.

Der Ortsteilbürgermeister wird beauftragt, die folgenden Änderungsanträge einzubringen:

 

1. Ă„nderungsantrag: Kinderspielplatz im Kirchpark Mittelhausen

 

Beschlussvorschlag:

 

In der Haushaltsstelle 59200.95330 – Spielplatz Mittelhausen – sind zusätzlich Haushaltsmittel i. H. v. 56.200 EUR zu veranschlagen. Zur Deckung werden Mittel der Haushaltsstelle 59200.95000 - Baumaßnahme Spielplätze -  verwendet.

 

Sachverhalt:

 

Der Ortsteil Mittelhausen hat am 29.10.2021 einen Antrag auf LEADER-Förderung für das Projekt Kinderspielplatz im Kirchpark gestellt. Das Projekt wurde von der Regionalen Aktionsgruppe (RAG) Sömmerda-Erfurt e.V. ausgewählt. Das TLLLR hat die Förderung zugesagt. Der Zuwendungsbescheid vom 19.10.2022 liegt vor. Für den Bau des Spielplatzes in 2023 wurde die Maximalsumme von 50.000 EUR beantragt. Die Fördermittel betragen 65% der Antragssumme - das sind 32.500 EUR. Die Eigenmittel wurden im Haushaltplan 2022/2023 unter der Haushaltsstelle 59200.95000 veranschlagt. Das Garten- und Friedhofsamt als zuständiges Fachamt teilte auf Mitteilung des Ortsteilbürgermeisters zur Fördermittelzusage diesem per E-Mail vom 12.10.2022 mit, das die Planung des Projektes erst in 2023 möglich sei. Das Fachamt begründet dies mit der späten Klärung des Pachtvertrags für das kirchliche Grundstück, der längeren Erkrankung der zuständigen Sachbearbeiterin und der neu hinzugekommenen Ausgaben für die Unterhaltung der Grundstücksmauer. Durch die fehlenden personellen Ressourcen muss die beantragte Bereitstellung der Fördermittel verlängert werden. Eine Verschiebung der LEADER-Fördermittel ist nicht möglich. Die geförderte Maßnahme muss bis zum 31.12.2023 (bei beantragter Verlängerung) abgeschlossen sein, ansonsten gehen sie verloren.

 

 

 

 

 

 

 

2. Ă„nderungsantrag: Unterhaltung der GrundstĂĽcksmauer

 

Beschlussvorschlag:

In der Haushaltsstelle 58100.5130 – Unterhaltung Grünanlagen – sind zusätzlich Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Friedhofsmauer von 5.000 EUR zu veranschlagen. Zur Deckung werden Mittel der Haushaltsstelle 58300.54310 verwendet.

 

Sachverhalt:

Das Garten- und Friedhofsamt als zuständiges Fachamt teilte auf Mitteilung des Ortsteilbürgermeisters zur Fördermittelzusage diesem per E-Mail vom 12.10.2022 mit, dass die Planung des Projektes erst in 2023 möglich sei. Grund hierfür seien neben fehlenden personellen Ressourcen u.a. auch nicht veranschlagte finanzielle Mittel für die Unterhaltung der Grundstücksmauer. Mit dem geschlossenen Pachtvertrag für das kirchliche Grundstück übernimmt die Landeshauptstadt Erfurt die Instandhaltung der Grundstücksmauer während der Vertragslaufzeit. Damit geht gleichzeitig die Verkehrssicherungspflicht auf die Stadt Erfurt über. Der dadurch entstehende Mehraufwand an baulichen Leistungen ist bisher in den Betrachtungen des finanziellen Gesamtbudgets nicht enthalten. Deshalb ist die Finanzierung der Gesamtmaßnahme nicht gesichert.