Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Änderung in der Anlage 1 zur Drucksache (Änderungen fett und unterstrichen):

 

Die Anlage 1- Seite 110 wird wie folgt geändert (Änderung durch Unterstreichung und Fettdruck hervorgehoben):

Rang II = Für die Angebote besteht Bedarf, sie sind bei zusätzlichen Haushaltsmitteln entsprechend der Reihenfolge zu fördern:

Reihen-

Folge

 

 

Träger

 

Einrichtung/Angebot

 

VbE

4 1

Stadtverwaltung Erfurt

  Jugendarbeit in Ortsteilen  Jugendarbeit in den ländlichen Ortsteilen

1

2

RAN e. V.

Arbeitsweltliche Bildung

0,5

3

Jugendverbände 40

Jugendverbandsarbeit

2,5 41

4

N.N. 42

Angebote im Bereich Mediennutzung

0,75

5

CVJM Erfurt e. V.

Offener Treff

0,5

6

Stadtjugendring Erfurt e. V.

Beteiligungsstruktur BÄMM!

0,5

 

Begründung

 

Der Ortsteilrat Mittelhausen bestätigt die DS 1464/22 – Kinder- und Jugendförderplan 2023 bis 2027 unter Berücksichtigung des folgenden Änderungsantrages.

 

 

Erläuterung:

Den Kinder- und Jugendförderplan der Landeshauptstadt Erfurt für 2023 und 2027 untergliedert die Stadt in 6 Planungsräume. Einer davon ist der Planungsraum „ländliche Ortsteile“, in dem 36 der 53 Ortteilen zusammengefasst werden. In den ländlichen Ortsteilen leben insgesamt 10294 junge Menschen unter 27 Jahren. Damit liegt dieser Planungsraum nur knapp hinter dem Planungszeitraum City mit 10902 jungen Menschen unter 27 Jahren.

 

Die Angebote, Einrichtungen oder Projekte der ländlichen Ortsteile liegen weit hinter denen des Planungsraums City. Von 36 Ortsteilen verfügen gerade einmal 7 Ortsteile über eine Einrichtung für die Kinder- und Jugendarbeit. In den übrigen Ortteilen gibt es keinerlei Angebote. Zudem gibt es keine außerschulische Jugendarbeit, Jugendverbände oder Jugendsozialarbeit.

Die City dagegen verfügt auf sehr geballtem Raum über 6 Einrichtungen, dazu noch außerschulische Jugendarbeit und Jugendverbände.

In Anbetracht der Entfernung einiger ländlichen Ortsteile und deren Anbindung im öffentlichen Personennahverkehr können möglich Angeboten und Einrichtungen in anderen Planungsräumen durch Kinder und Jugendliche nur schwer oder nicht genutzt werden.

 

Hier ist ein Bedarf vorhanden. Dieser Bedarf wird auch von Ortsteilbürgermeistern gesehen und angesprochen. Die Stadt selbst kommt in ihrer Einschätzung des Bestandes und der Bedarfe zu der Auffassung, dass die Kinder- und Jugendarbeit in diesem Planungsraum nicht bedarfsdeckend ist. Sie hat vor „…zukünftig ein größeres Augenmerk auf die Jugendarbeit in den ländlichen Ortsteilen zu richten.“

Da der aktuelle Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans den Zeitraum 2023 bis 2027 erfasst und damit für die kommenden Jahre gilt, wäre es doch erforderlich und notwendig, bereits in diesem Förderplan konkrete Maßnahmen festzulegen. Die Stadt legte lediglich fest, dass eine weiter VbE für die Jugendarbeit in Ortsteilen im Rang II Nr. 4 zur Verfügung steht. Maßnahmen des Ranges II werden entsprechend der Reihenfolge nur gefördert, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. D.h., hieraus ergibt sich keine Verpflichtung der Stadt zur Ressourcenerhöhung. Hierdurch wird der Jugendarbeit in den ländlichen Ortsteilen nicht mehr Beachtung geschenkt oder wie die Stadt selbst formuliert „…ein größeres Augenmerk darauf gerichtet.“

 

Als ländlicher Ortsteil fragt man sich, aus welchem Grund die Stadt nicht bereits im derzeitigen Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans 2023 bis 2027 konkrete Maßnahmen und Angebote für die ländlichen Ortsteile vorsieht bzw. deren Ausbau?

 

Als ländlicher Ortsteil fragt man sich weiter, wann die Stadt der Jugendarbeit in den ländlichen Ortsteilen mehr Beachtung schenken möchte. Werden die derzeit bereits vorhandenen Kenntnisse zum Bedarf mit der nächsten Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum 2028 bis 2032 umgesetzt?

 

Zudem ist anzumerken, dass die Stadt im Entwurf des Familienförderplans 2023 bis 2027, der Teil der Jugendhilfeplanung ist, ebenfalls ungedeckte Bedarfe bei den ländlichen Ortsteilen erkannt hat. Sie führte hierzu u. a. Folgendes aus: „Um auch Familien in den ländlichen Ortsteilen zu erreichen, welche die größte Anzahl an Haushalten mit Kindern in Erfurt darstellen, werden außerhalb der städtischen Ballungsgebiete niedrigschwellige Angebote geschaffen (z.B. mobile Spiel- und Begegnungsangebote).“ Hier hat sie als Maßnahme festgelegt, das eine zusätzliche VbE im Rang 1b Nr. 1 gefördert wird. Die Maßnahmen des Rang 1b werden bei zusätzlichen Haushaltsmitteln entsprechend der Reihenfolge gefördert.

 

Im Entwurf des Familienförderplans 2023 bis 2027 steht die Maßnahme für die ländlichen Ortsteile auf der Nr. 1 im Gegensatz zum Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans 2023 bis 2027, wo sie Nr. 4 belegt.

Aufgrund des bestehenden Bedarfs sollte auch die zusätzliche VbE im Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans 2023 bis 2027 auf der Nr. 1 im Rang II stehen.

Zudem sollte sich „das größere Augenmerk auf die ländlichen Ortsteile“ bereits im aktuellen Förderplan mit konkreteren Ansätzen und Maßnahmen wiederfinden. Eine Verschiebung um 5 Jahre in den nächsten Planungszeitraum bei derzeit bekannten Bedarfen ist nicht zielgerecht und sollte zum Wohl der Kinder und Jugendlichen nicht hinausgeschoben werden.