Sitzung: 08.11.2022 OR MIT/007/2022
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1464/22
Beschluss:
Änderung in der
Anlage 1 zur Drucksache (Änderungen fett und unterstrichen):
Die Anlage 1- Seite 110 wird wie folgt geändert (Änderung durch Unterstreichung und Fettdruck hervorgehoben):
Rang II = Für die Angebote besteht Bedarf, sie sind bei zusätzlichen Haushaltsmitteln entsprechend der Reihenfolge zu fördern:
Reihen- Folge |
Träger |
Einrichtung/Angebot |
VbE |
|
Stadtverwaltung Erfurt |
|
1 |
2 |
RAN
e. V. |
Arbeitsweltliche
Bildung |
0,5 |
3 |
Jugendverbände
40 |
Jugendverbandsarbeit |
2,5
41 |
4 |
N.N.
42 |
Angebote
im Bereich Mediennutzung |
0,75 |
5 |
CVJM
Erfurt e. V. |
Offener
Treff |
0,5 |
6 |
Stadtjugendring
Erfurt e. V. |
Beteiligungsstruktur
BÄMM! |
0,5 |
Begründung
Der Ortsteilrat Mittelhausen bestätigt die DS 1464/22 – Kinder- und Jugendförderplan 2023 bis 2027 unter Berücksichtigung des folgenden Änderungsantrages.
Erläuterung:
Den
Kinder- und Jugendförderplan der Landeshauptstadt Erfurt für 2023 und 2027
untergliedert die Stadt in 6 Planungsräume. Einer davon ist der Planungsraum
„ländliche Ortsteile“, in dem 36 der 53 Ortteilen zusammengefasst werden. In
den ländlichen Ortsteilen leben insgesamt 10294 junge Menschen unter 27 Jahren.
Damit liegt dieser Planungsraum nur knapp hinter dem Planungszeitraum City mit
10902 jungen Menschen unter 27 Jahren.
Die
Angebote, Einrichtungen oder Projekte der ländlichen Ortsteile liegen weit
hinter denen des Planungsraums City. Von 36 Ortsteilen verfügen gerade einmal 7
Ortsteile über eine Einrichtung für die Kinder- und Jugendarbeit. In den
übrigen Ortteilen gibt es keinerlei Angebote. Zudem gibt es keine
außerschulische Jugendarbeit, Jugendverbände oder Jugendsozialarbeit.
Die
City dagegen verfügt auf sehr geballtem Raum über 6 Einrichtungen, dazu noch
außerschulische Jugendarbeit und Jugendverbände.
In
Anbetracht der Entfernung einiger ländlichen Ortsteile und deren Anbindung im öffentlichen
Personennahverkehr können möglich Angeboten und Einrichtungen in anderen
Planungsräumen durch Kinder und Jugendliche nur schwer oder nicht genutzt
werden.
Hier
ist ein Bedarf vorhanden. Dieser Bedarf wird auch von Ortsteilbürgermeistern
gesehen und angesprochen. Die Stadt selbst kommt in ihrer Einschätzung des
Bestandes und der Bedarfe zu der Auffassung, dass die Kinder- und Jugendarbeit
in diesem Planungsraum nicht bedarfsdeckend ist. Sie hat vor „…zukünftig ein
größeres Augenmerk auf die Jugendarbeit in den ländlichen Ortsteilen zu
richten.“
Da
der aktuelle Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans den Zeitraum 2023 bis
2027 erfasst und damit für die kommenden Jahre gilt, wäre es doch erforderlich
und notwendig, bereits in diesem Förderplan konkrete Maßnahmen festzulegen. Die
Stadt legte lediglich fest, dass eine weiter VbE für die Jugendarbeit in
Ortsteilen im Rang II Nr. 4 zur Verfügung steht. Maßnahmen des Ranges II werden
entsprechend der Reihenfolge nur gefördert, soweit Haushaltsmittel zur
Verfügung stehen. D.h., hieraus ergibt sich keine Verpflichtung der Stadt zur
Ressourcenerhöhung. Hierdurch wird der Jugendarbeit in den ländlichen
Ortsteilen nicht mehr Beachtung geschenkt oder wie die Stadt selbst formuliert
„…ein größeres Augenmerk darauf gerichtet.“
Als
ländlicher Ortsteil fragt man sich, aus welchem Grund die Stadt nicht bereits
im derzeitigen Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans 2023 bis 2027 konkrete
Maßnahmen und Angebote für die ländlichen Ortsteile vorsieht bzw. deren Ausbau?
Als
ländlicher Ortsteil fragt man sich weiter, wann die Stadt der Jugendarbeit in
den ländlichen Ortsteilen mehr Beachtung schenken möchte. Werden die derzeit
bereits vorhandenen Kenntnisse zum Bedarf mit der nächsten Fortschreibung des
Kinder- und Jugendförderplans für den Zeitraum 2028 bis 2032 umgesetzt?
Zudem
ist anzumerken, dass die Stadt im Entwurf des Familienförderplans 2023 bis
2027, der Teil der Jugendhilfeplanung ist, ebenfalls ungedeckte Bedarfe bei den
ländlichen Ortsteilen erkannt hat. Sie führte hierzu u. a. Folgendes aus:
„Um auch Familien in den ländlichen Ortsteilen zu erreichen, welche die größte
Anzahl an Haushalten mit Kindern in Erfurt darstellen, werden außerhalb der
städtischen Ballungsgebiete niedrigschwellige Angebote geschaffen (z.B. mobile
Spiel- und Begegnungsangebote).“ Hier hat sie als Maßnahme festgelegt, das eine
zusätzliche VbE im Rang 1b Nr. 1 gefördert wird. Die Maßnahmen des Rang 1b
werden bei zusätzlichen Haushaltsmitteln entsprechend der Reihenfolge gefördert.
Im
Entwurf des Familienförderplans 2023 bis 2027 steht die Maßnahme für die
ländlichen Ortsteile auf der Nr. 1 im Gegensatz zum Entwurf des Kinder- und
Jugendförderplans 2023 bis 2027, wo sie Nr. 4 belegt.
Aufgrund
des bestehenden Bedarfs sollte auch die zusätzliche VbE im Entwurf des Kinder-
und Jugendförderplans 2023 bis 2027 auf der Nr. 1 im Rang II stehen.
Zudem
sollte sich „das größere Augenmerk auf die ländlichen Ortsteile“ bereits im
aktuellen Förderplan mit konkreteren Ansätzen und Maßnahmen wiederfinden. Eine
Verschiebung um 5 Jahre in den nächsten Planungszeitraum bei derzeit bekannten
Bedarfen ist nicht zielgerecht und sollte zum Wohl der Kinder und Jugendlichen
nicht hinausgeschoben werden.