Beschluss: bestätigt mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Abweichend von der geltenden Geschäftsordnung für Ortsteilräte wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Aufnahme folgender Drucksachen beantragt:

 

DS 1464/22

Kinder- und Jugendförderplan 2023 bis 2027

DS 1832/22

1. Nachtragshaushalt 2023 einschl. Finanzplanung 2024-2026

DS 1715/22

Familienförderplan 2023 bis 2027

 

Begründung

Unter Verweis auf den Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 14.06.2021 – 3 ZKO 434/17 ist ein Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz gefasster Beschlüsse zu heilen.

Der bislang fehlerhafte Ausschluss der Öffentlichkeit im Rahmen der Befassung des Ortsteilrates mit Stadtratsvorlagen wird durch eine Änderung des Paragraphen 2 Abs. 2a der GO auf den Weg gebracht und soll im dritten Quartal durch den Stadtrat beschlossen werden.

Das heißt, gemäß Paragraph 40 ThürKO gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit solange keine Gründe im Sinne des Paragraphen 2 Abs. 2 Buchstabe b, c und d der Geschäftsordnung für Ortsteilräte entgegenstehen.

Bis zum Inkrafttreten der neuen Geschäftsordnung soll mit oben angeführtem Beschluss die fehlerhafte Beteiligung geheilt werden.

 

Weiterhin stellt der Ortsteilbürgermeister aufgrund von Dringlichkeit den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgende Tagungsordnungspunkte sollen als Nachtrag zur Tagesordnung aufgenommen werden:

 

5.1.

Verwendung von Mitteln innerhalb des Deckungsringes

5.2.

Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung - Repräsentationsmittel des Ortsteilbürgermeisters - Ehrungen

5.3.

Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung - Repräsentationsmittel des Ortsteilbürgermeisters / Zusatz zum Beschluss 0589/22

5.4.

Verwendung finanzieller Mittel nach § 16 Ortsteilverfassung - Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine entsprechend § 17 - Karneval Club Alach e.V. / Änderung zum Beschluss 0586/22

 

Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet. Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird der Tagesordnung um die Punkte 5.1. und 5.3. erweitert.

Die erforderliche 2/3-Mehrheit wurde erreicht und die Dringlichkeit damit bestätigt.