Sitzung: 26.09.2022 OR KER/006/2022
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1794/22
Beschluss
Entsprechend § 19 (d und e), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, zur Vorbereitung und Durchführung des Graffitiprojektes, finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Honorar- und Materialkosten, Verpflegung der teilnehmenden Kinder des Jugendklubs eingesetzt werden.