Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Entsprechend § 19 (d und e), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem  Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, zur Vorbereitung und Durchführung des Graffitiprojektes, finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Honorar- und Materialkosten, Verpflegung der teilnehmenden Kinder des Jugendklubs eingesetzt werden.