Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 19 i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der  Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben bei der Veranstaltung zur Aufstellung des Weihnachtsbaumes und Durchführung des Weihnachtsmarktes, finanzielle Mittel in Höhe von 700,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Süßigkeiten und Präsente für Kinder, Deko- und Bastelmaterial, Werbungskosten, Kosten Backzutaten, Kaffee, den Kauf eines Weihnachtsbaumes und Baumschmuck eingesetzt werden. 

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.