Sitzung: 27.09.2022 OR FRI/006/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1739/22
Beschluss
Entsprechend § 19
i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr
Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben bei der Veranstaltung
zur Aufstellung des Weihnachtsbaumes und Durchführung des Weihnachtsmarktes,
finanzielle Mittel in Höhe von 700,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für Süßigkeiten und Präsente für Kinder,
Deko- und Bastelmaterial, Werbungskosten, Kosten Backzutaten, Kaffee, den Kauf
eines Weihnachtsbaumes und Baumschmuck eingesetzt werden.Â
Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.