Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19(d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushalts, für die Vorbereitung und Durchführung der Seniorenweihnachtsfeier, finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zu Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Bastel-/ Dekorationsmaterial, Geschenke, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck und Kaffee.

 

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.