Sitzung: 26.09.2022 OR MÖR/006/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1726/22
Beschluss:
Entsprechend § 19(d), Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushalts, für die Vorbereitung und Durchführung der
Seniorenweihnachtsfeier, finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zu Verfügung
gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für Bastel-/ Dekorationsmaterial,
Geschenke, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck und Kaffee.
Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.