Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 19 i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, finanzielle Mittel in Höhe von 2000,00 EUR zur Vorbereitung und Durchführung des Weihnachtsmarktes sowie der Kinder- und Seniorenweihnachtsfeier zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für die musikalische Umrahmung, ein Rahmenprogramm, Bastel- und Dekorationsmaterial, Geschenke, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck, Kaffee, den Kauf eines Weihnachtsbaumes sowie die Kosten der GEMA eingesetzt werden.

Die Überreichung von Präsenten, Geschenken, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck u.a. an Kinder und Senioren ist möglich.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.