Sitzung: 11.10.2022 SBUKV/008/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0853/22
Beschluss
Die vorliegende Entwurfsplanung für das Vorhaben Komplexobjekt Hirtenhausstraße Ost und West in Frienstedt (Anlage 1- 7[1]) wird im Sinne des § 10 Abs.3 ThürGemHV beschlossen und bildet damit die Grundlage für die weiteren Planungsphasen sowie die Ausschreibung der Bauleistungen.