Beschluss

 

Die vorliegende Entwurfsplanung für das Vorhaben Komplexobjekt Hirtenhausstraße Ost und West in Frienstedt (Anlage 1- 7[1]) wird im Sinne des § 10 Abs.3 ThürGemHV  beschlossen und bildet damit die Grundlage für die weiteren Planungsphasen sowie die Ausschreibung der Bauleistungen.

 

 

 



[1] Die Anlagen 1-7 sind der Niederschrift beigefügt.