Sitzung: 13.09.2022 OR ALA/006/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1623/22
Beschluss:
Entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Karneval Club Alach e.V. finanzielle Mittel i.H. 88,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (GEMA-Gebühren) bzw. der schon getätigten Ausgaben eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.