Sitzung: 14.09.2022 OR STO/006/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 1616/22
Beschluss:
Entsprechend § 18
(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kirmesverein Stotternheim 2002 e.V für die Vorbereitung und Durchführung der
Kirmes 2022, 1.000,00 Euro –zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für Anmietung und Unterhaltung eines
solchen Zeltes (u. a. Strom, Gas und Heizkosten, Veranstaltungstechnik,
Honorare für Künstler)  eingesetzt
werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.