Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kirmesverein Stotternheim 2002 e.V für die Vorbereitung und Durchführung der Kirmes 2022, 1.000,00 Euro –zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Anmietung und Unterhaltung eines solchen Zeltes (u. a. Strom, Gas und Heizkosten, Veranstaltungstechnik, Honorare für Künstler)   eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.