Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (e), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem  Ortsteilbürgermeister finanzielle Mittel in Höhe von 800,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können zum Kauf von Präsenten für die Akteure, für die Miete der Biertischgarnituren sowie Verpflegung und Getränke zum Brunnenfest eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

Bereits getätigte Bestellungen  und Auslagen werden anerkannt.