Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (e), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem  Ortsteilbürgermeister finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können zum Kauf von Bastelmaterial und Spielzeug für den Außen- und Innenbereich für die Weihnachtsfeier in der  Kindereinrichtung Riethspatzen  eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.