Sitzung: 12.09.2022 OR EGS/006/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1607/22
Beschluss
Entsprechend § 19, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben, finanzielle Mittel i.H.v. 186,33 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten finanziellen Mittel können u.a. zum Kauf von Büromaterial, Druckerpatronen, Papier zur Herstellung und Gestaltung von Gruß-/ Glückwunschkarten, Schlüsselbändern, Aufklebern und Kalendern eingesetzt werden.