Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Zusätzlich zum Beschluss 0360/22 vom 28.02.2022 können die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt u.a. auch zur Anschaffung von Vereinsbedarf (u.a. Glühweintassen, Biergläser, Tischdecken, Stehtisch-Hussen, Tischdekoration) eingesetzt werden.