Sitzung: 21.09.2022 OR BUE/006/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1382/22
Beschluss:
Entsprechend § 19
(d) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden
der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten finanzielle Mittel in Höhe von 720,00 EUR, für eine Seniorenfahrt zur
Verfügung gestellt. Diese Mittel können u. a. für die Busfahrkosten verwendet
werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.