Sitzung: 27.09.2022 OR ROH/006/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1572/22
Beschluss:
Entsprechend
§ 19 (d) i. V. m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden
der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, für die
Vorbereitung und Durchführung der traditionellen Seniorenweihnachtsfeier mit
Weihnachtsbaumsetzung finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 Euro zur Verfügung
gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u. a. für den Kauf von Bastel- und
Dekorationsmaterial, Präsenten, Kaffee und Weihnachtsgebäck, musikalische
Umrahmung sowie den Kauf eines Weihnachtsbaumes verwendet werden.
Sollte
die Seniorenweihnachtsfeier nicht stattfinden können, werden diese Mittel zum
Kauf von Geschenken und Präsenten eingesetzt.
Der
Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte Ausgaben
werden anerkannt.