Beschluss

 

01

Die Zwischenabwägung (Anlage 5) zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.

Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VIE747 "Südlich der Erfurter Allee"  in seiner Fassung vom 26.08.2022 (Anlage 2) mit  dem Vorhaben- und Erschließungsplan in seiner Fassung vom 26.08.2022  (Anlage 3.2 ) und die Begründung in der Fassung vom 29.08.2022 (Anlage 4) werden gebilligt.

 

03

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 5) werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

04

Für die Erarbeitung des Durchführungsvertrages wird die Stadtverwaltung beauftragt, die Realisierung einer aufgeständerten Konstruktion einer PV-Anlage auf dem Gründach, die Schaffung einer dauerhaften Fassadenbegrünung an ausgewählten Bereichen der Supermarktfassade , die Errichtung von 2 Stellplätzen mit Ladesäulen sowie die Errichtung der Infrastruktur von Ladesäulen an jedem 3. Stellplatz und die Herstellung von mindestens zwei Lademöglichkeiten für E-Bikes mit dem Vorhabenträger im Baugebiet MI_1 zu vereinbaren. Die Herstellung von Lademöglichkeit im Bereich der Einfamilienhäuser ist zu prüfen.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2a bis 2e beigefügt.)