Sitzung: 28.09.2022 StR/006/2022
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0662/22
Beschluss
01
Die Zwischenabwägung (Anlage 5) zu den im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist
Bestandteil des Beschlusses.
02
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes VIE747 "Südlich der Erfurter Allee" in seiner Fassung vom 26.08.2022 (Anlage 2)
mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan
in seiner Fassung vom 26.08.2022Â (Anlage
3.2 ) und die Begründung in der Fassung vom 29.08.2022 (Anlage 4) werden
gebilligt.
03
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung sowie die
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 5)
werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch
die Planung berührt werden, beteiligt.
04
Für die Erarbeitung des
Durchführungsvertrages wird die Stadtverwaltung beauftragt, die Realisierung
einer aufgeständerten Konstruktion einer PV-Anlage auf dem Gründach, die
Schaffung einer dauerhaften Fassadenbegrünung an ausgewählten Bereichen der
Supermarktfassade , die Errichtung von 2 Stellplätzen mit Ladesäulen sowie die
Errichtung der Infrastruktur von Ladesäulen an jedem 3. Stellplatz und die
Herstellung von mindestens zwei Lademöglichkeiten für E-Bikes mit dem
Vorhabenträger im Baugebiet MI_1 zu vereinbaren. Die Herstellung von
Lademöglichkeit im Bereich der Einfamilienhäuser ist zu prüfen.
(red. Hinweis:
Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2a bis 2e beigefügt.)