Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle bisherigen Informationen und Beschlüsse zum Brach- und Gewerbeflächenmanagement zusammenzutragen. Diese Informationen sind abzugleichen mit dem Brachflächenkataster der LEG (und ggf. anderen der Stadtverwaltung bekannten Brach- bzw. Gewerbeflächenkatastern). Ziel ist ein Gesamtkonzept für zusammenhängende Gewerbeflächen und deren entsprechende Vermarktung zu entwickeln und die Flächen anschließend schwerpunktmäßig zu vermarkten. Im ersten Halbjahr 2023 ist im Rahmen des Handlungsfelds 3 der Wirtschaftsstrategie der Entwicklungsstand darzustellen.

 

02

Im Zusammenhang der Erstellung des Konzeptes ist systematisch zusammenzutragen, welche Flächen in Erfurt für die gewerbliche Nutzung grundsätzlich geeignet sind. Dabei ist zu prüfen, welche Brachflächen reaktiviert und welche Einzelflächen ggf. durch Ankauf zusammengeführt werden können. Für Flächen die als ungeeignet gelten ist aufzuzeigen, aus welchen Gründen diese Einschätzung vorgenommen wurde, bzw. welche Gründe einer Reaktivierung / Nachnutzung entgegenstehen (Trade -Off-Analyse). Im Rahmen des Berichts über den Entwicklungsstand ist eine generelle Übersicht die akkumulierte Fläche, sowie die vorgenommene Kategorisierung der einzelnen Flächen (keine spezifische Benennung der einzelnen Flächen) darzulegen.

 

03

Aus den gewonnenen Erkenntnissen sollen dann unmittelbare Maßnahmen und Handlungsstrategien entwickelt werden.

 

04

Konkrete Maßnahmen, die zum Umgang mit Gewerbegebieten und Brachflächen entwickelt werden, sind im Stadtrat zu beschließen.