Sitzung: 28.09.2022 StR/006/2022
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1217/22
Beschluss
01
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, alle bisherigen Informationen und Beschlüsse zum Brach- und
Gewerbeflächenmanagement zusammenzutragen. Diese Informationen sind
abzugleichen mit dem Brachflächenkataster der LEG (und ggf. anderen der
Stadtverwaltung bekannten Brach- bzw. Gewerbeflächenkatastern). Ziel ist ein
Gesamtkonzept für zusammenhängende Gewerbeflächen und deren entsprechende
Vermarktung zu entwickeln und die Flächen anschließend schwerpunktmäßig zu
vermarkten. Im ersten Halbjahr 2023 ist im Rahmen des Handlungsfelds 3 der
Wirtschaftsstrategie der Entwicklungsstand darzustellen.
02
Im Zusammenhang
der Erstellung des Konzeptes ist systematisch zusammenzutragen, welche Flächen
in Erfurt für die gewerbliche Nutzung grundsätzlich geeignet sind. Dabei ist zu
prüfen, welche Brachflächen reaktiviert und welche Einzelflächen ggf. durch
Ankauf zusammengeführt werden können. Für Flächen die als ungeeignet gelten ist
aufzuzeigen, aus welchen Gründen diese Einschätzung vorgenommen wurde, bzw.
welche Gründe einer Reaktivierung / Nachnutzung entgegenstehen (Trade
-Off-Analyse). Im Rahmen des Berichts über den Entwicklungsstand ist
eine generelle Übersicht die akkumulierte Fläche, sowie die vorgenommene
Kategorisierung der einzelnen Flächen (keine spezifische Benennung der
einzelnen Flächen) darzulegen.
03
Aus den gewonnenen Erkenntnissen sollen
dann unmittelbare Maßnahmen und Handlungsstrategien entwickelt werden.
04
Konkrete
Maßnahmen, die zum Umgang mit Gewerbegebieten und Brachflächen entwickelt
werden, sind im Stadtrat zu beschließen.