Sitzung: 15.09.2022 OR NIE/006/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1488/22
Beschluss:
Entsprechend § 4(3) i.V.m. §
8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb
von beweglichem Anlagevermögen (Flaschen- und Kühl-/Gefrierschrank) für das
Bürgerhaus Niedernissa, finanzielle Mittel i.H.v. 653,30 EUR dem SG Ortsteilbetreuung zur Verfügung gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.