Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Flaschen- und Kühl-/Gefrierschrank) für das Bürgerhaus Niedernissa, finanzielle Mittel i.H.v. 653,30 EUR dem SG Ortsteilbetreuung zur Verfügung gestellt.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.