Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19  Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten für die Vorbereitung und Durchführung  einer Veranstaltung anlässlich der Eröffnung des Rad- und Wirtschaftsweges finanzielle Mittel in Höhe von 2.000,00 Euro  zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Speisen, Getränke, Präsente für Kinder, Bastelmaterial und Dekorationsmaterialien eingesetzt werden.

Die Ausgabe von Speisen und Getränken ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.