Sitzung: 15.09.2022 OR TIE/006/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1541/22
Beschluss:
Entsprechend §
19Â Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt
Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten für die
Vorbereitung und Durchführung einer
Veranstaltung anlässlich der Eröffnung des Rad- und Wirtschaftsweges
finanzielle Mittel in Höhe von 2.000,00 EuroÂ
zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für Speisen, Getränke, Präsente für Kinder,
Bastelmaterial und Dekorationsmaterialien eingesetzt werden.
Die Ausgabe von Speisen und Getränken ist gestattet.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.