Sitzung: 19.09.2022 OR MOL/006/2022
Beschluss: abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0546/22
Beschluss
Der Ortsteilrat Molsdorf lehnt die DS 0546/22 – Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Anlage 5 - Ortsteilverfassung) ab.
Der Ortsteilbürgermeister wird beauftragt, die folgenden Änderungsanträge einzubringen:
§ 1 - Aufgaben der Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte
(2) Die Entscheidungen des Ortsteilrates dürfen dem
Zusammenwachsen der Landeshauptstadt nicht entgegenwirken und den
Gesamtbelangen der Landeshauptstadt nicht widersprechen, sondern sollen diese in jeder Hinsicht
fördern.
§ 1 - Aufgaben der Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte
(2) Hält er eine Entscheidung des Ortsteilrates für rechtswidrig, so
hat er ihren Vollzug auszusetzen und sie zu beanstanden.
Erläuterung
Das Beanstandungsverfahren ist in der ThürKO §44 geregelt und bedarf keiner erneuten Erwähnung.