Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Der Ortsteilrat Molsdorf lehnt die DS 0546/22 – Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Anlage 5 - Ortsteilverfassung) ab.

 

Der Ortsteilbürgermeister wird beauftragt, die folgenden Änderungsanträge einzubringen:

 

§ 1 - Aufgaben der Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte

 

(2) Die Entscheidungen des Ortsteilrates dürfen dem Zusammenwachsen der Landeshauptstadt nicht entgegenwirken und den Gesamtbelangen der Landeshauptstadt nicht widersprechen, sondern sollen diese in jeder Hinsicht fördern.

 

 

§ 1 - Aufgaben der Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte

 

(2) Hält er eine Entscheidung des Ortsteilrates für rechtswidrig, so hat er ihren Vollzug auszusetzen und sie zu beanstanden.

 

Erläuterung

 

Das Beanstandungsverfahren ist in der ThürKO §44 geregelt und bedarf keiner erneuten Erwähnung.