Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17(2a) i.V.m. §18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Verein zur Rettung der Schlosskirche St. Trinitatis zu Molsdorf e.V., zur Vorbereitung und Durchführung von Konzerten und Veranstaltungen,  finanzielle Mittel i.H.v. 600,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Honorarkosten der Künstler, Dekorationsmaterialien, Werbekosten, Präsente und Geschenke für Kinder sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren eingesetzt werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.