Sitzung: 19.09.2022 OR MOL/006/2022
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1234/22
Beschluss
Entsprechend § 17(2a) i.V.m.
§18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Verein zur
Rettung der Schlosskirche St. Trinitatis zu Molsdorf e.V., zur
Vorbereitung und Durchführung von Konzerten und
Veranstaltungen, finanzielle
Mittel i.H.v. 600,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel
können entsprechend dem Antrag u.a. für Honorarkosten der Künstler,
Dekorationsmaterialien, Werbekosten, Präsente und Geschenke für Kinder sowie für mit der Veranstaltung im
Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren eingesetzt werden.
Der
Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.