Sitzung: 19.09.2022 OR MOL/006/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1203/22
Beschluss
Zusätzlich zum Beschluss
0775/22 vom 16.05.2022 können die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel
entsprechend §17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt u.a. auch für
Werbungskosten, Reparaturkosten (Reparatur Schloß Bauernlouge) und Aufwendungen
für Pflegemaßnahmen (Kraftstoffkosten Rasenmäher) im Rahmen der
Vereinstätigkeiten eingesetzt werden.
Der Einsatz der Mittel für
Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.