Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 b der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Thüringer Landfrauenverband e.V., Ortsgruppe Stotternheim, zur Vorbereitung und Durchführung  eines Adventskaffees der Landfrauen, finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 Euro zur Verfügung gestellt. Mit den beantragten Mitteln sollen u.a. Speisen, Getränke, musikalische und kulturelle Beiträge finanziert werden. Die Ausgabe von Speisen und Getränken ist gestattet.

Für den Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.