Beschluss: bestätigt mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Ortsteilrat Linderbach stimmt der DS 0546/ 22 – Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Anlage 5 - Ortsteilverfassung) – unter Berücksichtigung des Änderungsantrages zu.

 

Der Ortsteilbürgermeister wird beauftragt, folgende Änderungsanträge zu stellen:

 

 

Änderung in der Anlage 1 - Ortsteilverfassung zur Drucksache (Änderung fett und unterstrichen):

 

 

  1. Anlage 1 – Seite 1: § 2 – Änderung im Punkt (2)

 

Ist Hält er eine Entscheidung des Ortsteilrats für rechtswidrig, so hat er ihren Vollzug auszusetzen und sie zu beanstanden.

 

Begründung :

Im letzten Satz wird die Meinung des Oberbürgermeisters als rechtsverbindlich festgelegt.

Damit kann er den Vollzug einer Entscheidung des Ortsteilrats aussetzen, wenn er sie für rechtswidrig hält.

Die Entscheidungen des Ortsteilrates dürfen aber nicht an die Ansichten des Oberbürgermeisters gekoppelt werden.

In rechtlichen Fragen sollten/ müssen die Entscheidungen der Justiz beachtet werden.