Beschluss: bestätigt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Abweichend von der geltenden Geschäftsordnung für Ortsteilräte wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Aufnahme der Drucksache 0546/22 - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Anlage 5 - Ortsteilverfassung) (derzeit Bestandteil der nicht-öffentlichen Tagesordnung) beantragt.

 

Begründung:

 

Unter Verweis auf den Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 14.06.2021 – 3 ZKO 434/17 ist ein Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz gefasster Beschlüsse zu heilen.

Der bislang fehlerhafte Ausschluss der Öffentlichkeit im Rahmen der Befassung des Ortsteilrates mit Stadtratsvorlagen wird durch eine Änderung des Paragraphen 2 Abs. 2a der GO auf den Weg gebracht und soll im dritten Quartal durch den Stadtrat beschlossen werden.

Das heißt, gemäß Paragraph 40 ThürKO gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit solange keine Gründe im Sinne des Paragraphen 2 Abs. 2 Buchstabe b, c und d der Geschäftsordnung für Ortsteilräte entgegenstehen.

Bis zum Inkrafttreten der neuen Geschäftsordnung soll mit oben angeführtem Beschluss die fehlerhafte Beteiligung geheilt werden.

 

2. Beschluss:

Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgende Tagungsordnungspunkte sollen als Nachtrag zur Tagesordnung aufgenommen werden:

 

3.1. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung - Heimat- und Geschichtsverein Kerspleben e. V.

3.2. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung - Move it e. V. - Ausstattung und Trainingsgeräte

3.3. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung - Heimatverein Töttleben

3.4. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung - Repräsentationsmittel des Ortsteilbürgermeisters - Graffiti-Workshop

 

Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet. Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um den Punkt 3.1. – 3.4. erweitert.