Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Zusätzlich zum Beschluss 0444/22 vom 30.06.2022 können die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel entsprechend §17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt u.a. auch für ein Unterhaltungsprogramm im Rahmen der Vereinstätigkeiten eingesetzt werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.