Sitzung: 15.09.2022 OR SAL/006/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0364/22
Beschluss:
Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein St. Dionysius-Kirche Salomonsborn e.V., vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel i.H.v. 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Vorbereitung und Durchführung eines Chorkonzertes anlässlich des Adventsbasars) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.