Sitzung: 12.09.2022 OR EGS/006/2022
Beschluss: bestätigt mit Änderungen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0546/22
Beschluss
Der Ortsteilrat Egstedt bestätigt die DS 0546/22 – Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Anlage 5 - Ortsteilverfassung) unter Berücksichtigung des folgenden Änderungsantrages.
Der Ortsteilbürgermeister wird beauftragt, die folgenden Änderungsanträge einzubringen:
§ 1 - Aufgaben der Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte
(6) Der Ortsteilrat
ist von Beginn an in alle im Ortsteil durchzuführenden Maßnahmen u.a.
Bürgerhäuser, Schulen, Sportanlagen, Friedhöfe, Gestaltung und Pflege
Ortsbild, Grün- und Parkanlagen, Grünanlagen in der
Feldflur, Kinderspielplätze, Kindertagesstätten, Jugendclubs und
Jugendzimmer, Straßenbauarbeiten, Sanierung und Veränderungen in Verbindung mit
der Erhöhung des Anschlussgrades an die Kläranlage, einschließlich Sperrungen
von Straßen, Wegen und Plätzen mit Bedeutung für den Ortsteil, Genehmigungen von Windrädern und
Elektrotrassen einschließlich der Festlegungen der Ausgleichsmaßnahmen und
Beteiligung bei der Abnahme der Wege und Straßen, die in diesem Zusammenhang
benutzt wurden, Hochwasserschutzmaßnahmen sowie bei der Errichtung bzw.
Erweiterung von Straßenbeleuchtungsanlagen, in die Planung,
Genehmigung und Realisierung einzubeziehen und zu beteiligen. Für diese
Maßnahmen haben sie auch das Vorschlagsrecht und sind dazu in die Ausschüsse
und den Stadtrat bei der Behandlung einzuladen.
§ 2 - Stellung des Ortsteilbürgermeisters
(1) Der Ortsteilbürgermeister ist
Vorsitzender des Ortsteilrats. Er wird von der zuständigen Dienststelle
der Stadtverwaltung Erfurt unterstützt und kann mit
deren Kenntnis Koordinierungsgespräche mit den städtischen Fachämtern
durchführen.