Beschluss: bestätigt mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Der Ortsteilrat Egstedt bestätigt die DS 0546/22 – Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Anlage 5 - Ortsteilverfassung) unter Berücksichtigung des folgenden Änderungsantrages.

 

Der Ortsteilbürgermeister wird beauftragt, die folgenden Änderungsanträge einzubringen:

 

§ 1 - Aufgaben der Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte

 

(6) Der Ortsteilrat ist von Beginn an in alle im Ortsteil durchzuführenden Maßnahmen u.a.  Bürgerhäuser, Schulen, Sportanlagen, Friedhöfe, Gestaltung und Pflege Ortsbild, Grün- und Parkanlagen, Grünanlagen in der Feldflur, Kinderspielplätze, Kindertagesstätten, Jugendclubs und Jugendzimmer, Straßenbauarbeiten, Sanierung und Veränderungen in Verbindung mit der Erhöhung des Anschlussgrades an die Kläranlage, einschließlich Sperrungen von Straßen, Wegen und Plätzen mit Bedeutung für den Ortsteil,  Genehmigungen von Windrädern und Elektrotrassen einschließlich der Festlegungen der Ausgleichsmaßnahmen und Beteiligung bei der Abnahme der Wege und Straßen, die in diesem Zusammenhang benutzt wurden,  Hochwasserschutzmaßnahmen sowie bei der Errichtung bzw. Erweiterung von Straßenbeleuchtungsanlagen, in die Planung, Genehmigung und Realisierung einzubeziehen und zu beteiligen. Für diese Maßnahmen haben sie auch das Vorschlagsrecht und sind dazu in die Ausschüsse und den Stadtrat bei der Behandlung einzuladen.

 

§ 2 - Stellung des Ortsteilbürgermeisters

 

(1) Der Ortsteilbürgermeister ist Vorsitzender des Ortsteilrats. Er wird von der zuständigen Dienststelle der Stadtverwaltung Erfurt unterstützt und kann mit deren Kenntnis Koordinierungsgespräche mit den städtischen Fachämtern durchführen.