Beschluss: bestätigt mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ortsteilrat bestätigt die DS 0546/22 – Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Anlage 5 - Ortsteilverfassung) unter Berücksichtigung des folgenden Änderungsantrages.

 

Der Ortsteilbürgermeister wird beauftragt, den folgenden Änderungsantrag einzubringen:

 

Änderung in der Anlage 1 zur Drucksache (Änderungen fett und unterstrichen):

 

Präambel         

x. Änderungssatzung vom ……  der Hauptsatzung

 

Auf der Grundlage der §§  19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO)  in Verbindung mit der Thüringer Verordnung über die Entschädigung der Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagsmitglieder (Thüringer Entschädigungsverordnung – ThürEntschVO) jeweils in den  gültigen Fassungen  hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt in seiner Sitzung am …. (Beschluss zur Drucksache Nr…..) folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

 

§ 1 Abs. 2

Die Entscheidungen des Ortsteilrates dürfen dem Zusammenwachsen der Landeshauptstadt  Erfurt nicht entgegenwirken und den Gesamtbelangen der Landeshauptstadt Erfurt nicht widersprechen, sondern sollen diese in jeder Hinsicht fördern.

 

§ 3 Satz 3       

Das Nähere regelt das Gesetz über Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der jeweiligen jeweils gültigen Fassung.

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 1

1. Die Verwendung der Haushaltsmittel, welche dem Ortsteil für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke zur Verfügung stehen,

 

§ 4 Abs. 1 Nr. 5

5. Veranstaltungen aus Anlass der Feier von Jubiläen der Ortsteile des Ortsteiles oder zum Zwecke der Ortsteilgeschichtspflege,

 

 

§ 4 Abs.  2 Nr. 1

1. der Änderung der Einteilung der Gemeinde Stadt in Ortsteile, soweit der Ortsteil betroffen ist, oder der Änderung des Namens des Ortsteils,

 

§ 4 Abs. 2 Nr. 9

9. über die Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen und Schulnetzplanung sowie die Neufestlegung der Schulbezirke,

 

 § 4 Abs. 2 Nr. 12

12. Förderungen  an örtliche Sportvereine auf Grund der Richtlinie für die Förderung zur Förderung von Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten des Sportes in der Landeshauptstadt Erfurt in der jeweils gültigen Fassung,

 

 § 4 Abs. 2 Nr. 16

16. die Grundsätze der Vergabe von Räumen in Bürgerhäusern und ähnlich zu nutzenden Einrichtungen an Vereinigungen und Verbände, Vereine und Einzelpersonen etc. in dem Ortsteil,

 

§ 4 Abs. 2 Nr. 20

20. die Anpflanzung und Entfernung von Bäumen auf öffentlichen Verkehrsflächen mit Bedeutung für den Ortsteil,

 

§ 5 Abs. 1 und 2

(1) Notwendige Informationen, welche den Ortsteil betreffen, werden dem Ortsteilrat über die zuständige Dienststelle der Stadtverwaltung Erfurt rechtzeitig weitergeleitet, um den Prozess der Meinungsbildung zu gewährleisten.

(2) Bei Vorbereitung von Maßnahmen in den Ortsteilen durch die Fachämter einschließlich der dazu notwendigen  Begehungen/ Vororttermine ist der Ortsteilbürgermeister mindestens 14 Tage vorab über die geschäftsführende Dienststelle zu informieren.

 

§ 6 Abs. 1

(1.) Für den Geschäftsgang gilt die Geschäftsordnung für Ortsteilräte in der jeweiligen jeweils gültigen Fassung.

 

§ 7 Abs. 5

(5)Bei einem Doppelhaushalt können diese Haushaltmittel auf das zweite Jahr übertragen werden.

 

§ 7 Abs. 5 6

(5)(6) Für Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen von nicht erheblicher Bedeutung in den Ortsteilen werden für die Aufgaben nach § 4 Abs. 2 Satz 4 dieser Regelung  jährlich - nach Maßgabe des Haushaltes -  Haushaltsmittel maximal in gleicher Höhe wie die Mittel nach § 7 Abs. 4 des jeweils zuständigen Fachamtes im Folgejahr bereitgestellt.

Die vom Ortsteilrat festgelegten Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen müssen vor Beginn der Haushaltsdiskussion mit den entsprechenden Fachämtern abgestimmt und von diesen hinsichtlich der Realisier- und Finanzierbarkeit bestätigt sein.

 

Hinweis

Die nachfolgende Reihenfolge der Absätze ändert sich entsprechend.

 

 

Redaktionelle Änderungen, die das gesamte Dokument betreffen

 

einheitliche Bezeichnung:            Ortsteilrates oder Ortsteilrats

                                                               Ortsteiles oder Ortsteils

                                                               Stadtrates oder Stadtrats

zuständige Dienststelle der Stadtverwaltung Erfurt oder geschäftsführende Dienststelle

 

Verwendung einheitlicher Begriffe, soweit übereinstimmend:  Organisationseinheit und Fachamt.