Sitzung: 13.09.2022 OR MIT/006/2022
Beschluss: bestätigt mit Änderungen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0546/22
Beschluss:
Der Ortsteilrat bestätigt die DS 0546/22 – Satzung zur Änderung der Hauptsatzung (Anlage 5 - Ortsteilverfassung) unter Berücksichtigung des folgenden Änderungsantrages.
Der Ortsteilbürgermeister wird beauftragt, den folgenden Änderungsantrag einzubringen:
Änderung in der Anlage 1 zur Drucksache (Änderungen fett und
unterstrichen):
Präambel        Â
x. Änderungssatzung vom …… der Hauptsatzung
Auf der Grundlage der
§§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung
(Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in
Verbindung mit der Thüringer Verordnung über die Entschädigung der
Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagsmitglieder (Thüringer
Entschädigungsverordnung – ThürEntschVO) jeweils in den gültigen Fassungen hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt
in seiner Sitzung am …. (Beschluss zur Drucksache Nr…..) folgende Änderung der
Hauptsatzung beschlossen:
§ 1 Abs. 2
Die Entscheidungen des
Ortsteilrates dürfen dem Zusammenwachsen der Landeshauptstadt  Erfurt nicht entgegenwirken und den
Gesamtbelangen der Landeshauptstadt Erfurt
nicht widersprechen, sondern sollen diese in jeder Hinsicht fördern.
§ 3 Satz 3      Â
Das Nähere regelt das Gesetz über Verfahren
bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in der jeweiligen
jeweils gültigen Fassung.
§ 4 Abs. 1 Nr. 1
1. Die Verwendung der
Haushaltsmittel, welche dem Ortsteil für kulturelle, sportliche und soziale
Zwecke zur Verfügung stehen,
§ 4 Abs. 1 Nr. 5
5. Veranstaltungen aus
Anlass der Feier von Jubiläen der
Ortsteile des Ortsteiles
oder zum Zwecke der Ortsteilgeschichtspflege,
§ 4 Abs. 2 Nr. 1
1. der Änderung der
Einteilung der Gemeinde
Stadt in Ortsteile, soweit
der Ortsteil betroffen ist, oder der Änderung des Namens des Ortsteils,
§ 4 Abs. 2 Nr. 9
9. über die Bedarfsplanung
Kindertageseinrichtungen und Schulnetzplanung sowie die Neufestlegung der
Schulbezirke,
 § 4 Abs. 2 Nr. 12
12. Förderungen an örtliche Sportvereine auf Grund der
Richtlinie für die Förderung
zur Förderung von Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten des
Sportes in der Landeshauptstadt Erfurt in der jeweils gültigen Fassung,
 § 4 Abs. 2 Nr. 16
16. die Grundsätze der Vergabe von Räumen in Bürgerhäusern und ähnlich zu
nutzenden Einrichtungen an Vereinigungen und Verbände, Vereine und Einzelpersonen etc.
in dem Ortsteil,
§ 4 Abs. 2 Nr. 20
20. die Anpflanzung und Entfernung von
Bäumen auf öffentlichen Verkehrsflächen mit
Bedeutung für den Ortsteil,
§ 5 Abs. 1 und 2
(1) Notwendige Informationen, welche den Ortsteil betreffen, werden dem
Ortsteilrat über die zuständige Dienststelle der Stadtverwaltung Erfurt rechtzeitig weitergeleitet, um
den Prozess der Meinungsbildung zu gewährleisten.
(2) Bei Vorbereitung
von Maßnahmen in den Ortsteilen durch die Fachämter einschließlich der dazu
notwendigen Begehungen/ Vororttermine
ist der Ortsteilbürgermeister mindestens
14 Tage vorab über die geschäftsführende Dienststelle zu informieren.
§ 6 Abs. 1
(1.)
Für den Geschäftsgang gilt die Geschäftsordnung für Ortsteilräte in der jeweiligen jeweils gültigen Fassung.
§ 7 Abs. 5
(5)Bei einem Doppelhaushalt
können diese Haushaltmittel auf das zweite Jahr übertragen werden.
§ 7 Abs. 5 6
(5)(6) Für Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen von nicht erheblicher Bedeutung in den Ortsteilen werden für die
Aufgaben nach § 4 Abs. 2 Satz 4 dieser Regelung jährlich - nach Maßgabe des Haushaltes -
Haushaltsmittel maximal in gleicher Höhe wie die Mittel nach § 7 Abs. 4 des
jeweils zuständigen Fachamtes im Folgejahr bereitgestellt.
Die vom Ortsteilrat festgelegten Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen müssen vor Beginn der
Haushaltsdiskussion mit den entsprechenden Fachämtern abgestimmt und von diesen hinsichtlich der Realisier- und
Finanzierbarkeit bestätigt sein.
Hinweis
Die nachfolgende Reihenfolge der Absätze ändert sich entsprechend.
Redaktionelle Änderungen, die das gesamte Dokument betreffen
einheitliche
Bezeichnung:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Ortsteilrates oder
Ortsteilrats
                                                              Ortsteiles
oder Ortsteils
                                                              Stadtrates
oder Stadtrats
zuständige Dienststelle der Stadtverwaltung Erfurt oder
geschäftsführende Dienststelle
Verwendung einheitlicher Begriffe, soweit übereinstimmend: Organisationseinheit und Fachamt.