Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben beschließt die über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellungen nach § 58 Abs. 1 ThürKO gemäß Anlage 1.[1]

 



[1] Die Anlage 1 zur Drucksache liegt als Anlage 1 der Niederschrift bei.