Sitzung: 09.08.2022 SBUKV/006/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0148/22
Beschluss
Die vorliegende Entwurfsplanung für das Vorhaben Arndtstraße (Anlagen 1-8[1]) wird im Sinne des §10 Abs. 3 ThürGemHV beschlossen und bildet damit die Grundlage für die weiteren Planungsphasen und die Ausschreibung der Bauleistungen.