Beschluss

 

Die vorliegende Entwurfsplanung für das Vorhaben Arndtstraße (Anlagen 1-8[1]) wird im Sinne des §10 Abs. 3 ThürGemHV beschlossen und bildet damit die Grundlage für die weiteren Planungsphasen und die Ausschreibung der Bauleistungen.

 

 

 



[1]

Die Anlagen 1-8 sind der Niederschrift als Anlagen 14-21 beigefügt.