Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten werden Mittel i.H.v. 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Entsprechend der unter § 19 b) der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt – aufgeführten Repräsentationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz der Mittel (u.a. Präsent / Banner 70 Jahre Kirmes in Bindersleben).

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.