Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Feuerwehrförderverein Erfurt-Schmira e.V., zur Vorbereitung und Durchführung eines Kinderfestes, finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Bastel- und Dekorationsmaterial, Werbungskosten, Kosten für ein Rahmenprogramm, zum Kauf von Preisen, Präsenten und Süßigkeiten sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren eingesetzt werden.