Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben beschließt die über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen nach § 58 Abs. 1 ThürKO gemäß Anlage 1[1].

 



[1] redaktionelle Anmerkung

Die Anlage liegt der Niederschrift bei.