Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Verein Orgelfreunde der Hesse-Orgel Ermstedt e.V., für die Vorbereitung und Durchführung von Konzerten, 600,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Honorarkosten der Künstler, Dekorationsmaterialien, Druckkosten für Flyer sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.