Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Zusätzlich zum Beschluss 0579/22 vom 05.04.2022 werden entsprechend § 16 i.V. m. § 19, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben weitere finanzielle Mittel in Höhe von 16,66 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u. a. zum Kauf von Grün- bzw. Blühpflanzen, Blumenerde, Blumendünger und weiterem Zubehör (Deko) für Repräsentationszwecke verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.