Sitzung: 23.06.2022 OR WAL/005/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1137/22
Beschluss:
Die bereitgestellten Mittel können zur Anschaffung von
Tafeln, Spiel- und Hinweisschilder eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch
entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer
Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.