Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 d, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten finanzielle Mittel i.H.v. 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können zur Anschaffung von Tafeln, Spiel- und Hinweisschilder eingesetzt werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.