Sitzung: 04.07.2022 OR AZM/005/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1134/22
Beschluss:
Entsprechend § 16 i.V.m. § 11, Anlage 5 der
Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einer von
ihm beauftragten Person finanzielle Mittel i.H.v. 300,00 EUR zur Verfügung
gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. für den
Kauf von Kraftstoff verwendet werden, welcher bei Arbeitseinsätzen zur
Verschönerung des Ortsbildes benötigt wird.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.