Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 16 i.V.m. § 11, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einer von ihm beauftragten Person finanzielle Mittel i.H.v. 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für den Kauf von Kraftstoff verwendet werden, welcher bei Arbeitseinsätzen zur Verschönerung des Ortsbildes benötigt wird.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.