Sitzung: 30.06.2022 OR VIE/005/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1116/22
Beschluss:
Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Verein der Kinder- und Jugendförderung Vieselbach e.V. zur Unterstützung der Vereinstätigkeit finanzielle Mittel in Höhe von 750,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. für den Kauf von Sonnenschutzrollos als Sicht- und Lichtschutz für die Kinder eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.