Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Verein der Kinder- und Jugendförderung Vieselbach e.V. zur Unterstützung der Vereinstätigkeit finanzielle Mittel in Höhe von 750,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für den Kauf von Sonnenschutzrollos als Sicht- und Lichtschutz für die Kinder eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.