Sitzung: 21.06.2022 OR FRI/005/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1122/22
Beschluss
Entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Ersatzbeschaffung Geschirr für das Bürgerhaus), finanzielle Mittel i.H.v. 500,00 EUR, zur Verfügung gestellt.