Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein SV 1899 Vieselbach e.V., zur Vorbereitung und Durchführung verschiedener Veranstaltungen sowie zur Unterstützung der Vereinstätigkeit finanzielle Mittel in Höhe von 3.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u. a. zum Kauf eines Laptops, Wettkampfkleidung, Druckkosten für Flyer sowie kleine Präsente und Preise, sowie für die mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren verwendet werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränken ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.