Sitzung: 20.06.2022 OR MÖR/005/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1108/22
Beschluss:
Entsprechend § 19(d), Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der stellvertretenden Ortsteilbürgermeisterin
oder einem von ihr Beauftragten für die Vorbereitung und Durchführung des
Herbstfestes finanzielle Mittel in Höhe von 2000,00 EUR zu Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel
können u. a. für die musikalische Unterhaltung, Dekorationsmaterial, Kaffee,
Kuchen sowie für die Ausstattung und Gestaltung des Herbstfestes eingesetzt
werden.
Der Einsatz der Mittel für
Speisen und Getränke ist gestattet.
Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.