Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19(d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der stellvertretenden Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten für die Vorbereitung und Durchführung des Herbstfestes finanzielle Mittel in Höhe von 2000,00 EUR zu Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können u. a. für die musikalische Unterhaltung, Dekorationsmaterial, Kaffee, Kuchen sowie für die Ausstattung und Gestaltung des Herbstfestes eingesetzt werden.

 

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.