Sitzung: 30.06.2022 OR BIN/005/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1030/22
Beschluss:
Entsprechend § 17 Abs 2 a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Rassegeflügelzuchtverein Erfurt-Bindersleben e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Durchführung Sommerfest / Jahresabschlussfeier) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.