Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0

Beschluss

 

Im Kinder- und Jugendförderplan 2017 bis 2022 (Beschluss zur Drucksache 1972/16, zuletzt geändert durch Beschluss zur Drucksache 1911/20) wird im Abschnitt F "Maßnahmeplanung" folgender Maßnahmepunkt XXIX hinzugefügt:

 

XXIX Während der Umsetzung des Angebotes "Kompetenzagentur Blend (KoAg Blend)" des Trägers Caritasverband für das Bistum Erfurt e. V. im Rahmen der ESF-Aktivierungsrichtlinie des Freistaates Thüringen werden zur 40-%-Kofinanzierung dieses Angebotes Ressourcen aus dem Kinder- und Jugendförderplan als kommunale Eigenmittel zugeordnet. Dies erfolgt in der erforderlichen Höhe aus der Förderung der Jugendsozialarbeit der Erfurter Brücke (Maßnahmepunkt I).