Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kirmes Gispersleben e. V. zur Neugestaltung der Erntekrone  (hier: Honorare, Material Isolierung Metallgestell, Bändern, Blumensträußen, usw) finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist umgehend durch entsprechende Originalbelege nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.