Sitzung: 21.06.2022 OR GOT/005/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1019/22
Beschluss:
Entsprechend § 16 i.V.m. § 11, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt
Erfurt, werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einer von ihr beauftragten
Person finanzielle Mittel i.H.v. 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für den Kauf von Kraftstoff verwendet
werden, welcher bei Arbeitseinsätzen zur Verschönerung des Ortsbildes benötigt
wird.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.