Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 16 i.V.m. § 11, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einer von ihm beauftragten Person finanzielle Mittel i.H.v. 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die finanziellen Mittel können u.a. für Speisen und Getränke zur öffentlichen Veranstaltung "Aufforstung am Stausee Töttelstädt"  verwendet werden.