Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein der Kirche "St. Georg" in Gottstedt e.V. zur Unterstützung der Vereinstätigkeit finanzielle Mittel in Höhe von 1.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. zum Kauf von einer Lichtanlage, musikalischer und sonstiger Gestaltung von Veranstaltungen (einschließlich Honorare), Anschaffung und Ersatz von Ausstattungsgegenständen der Kirche sowie vom Verein organisierter Veranstaltungen, Beschaffung von Farbe und Malerzubehör, Erstellung von Flyern sowie Blumen, Deko- und Bastelmaterial verwendet werden. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.