Sitzung: 19.05.2022 OR VIE/004/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0899/22
Beschluss:
Entsprechend
§ 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden
dem Gesangsverein Vieselbach e.V. zur
Vorbereitung und Durchführung des Lindenfestes finanzielle Mittel in Höhe von
200,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für den Kauf von Bastel- und
Dekorationsmaterial, Flyer, für das Honorar
des Musikers sowie für die mit der Veranstaltung entstehenden
Kosten und Gebühren eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.