Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem  Gesangsverein Vieselbach e.V. zur Vorbereitung und Durchführung des Lindenfestes finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für den Kauf von Bastel- und Dekorationsmaterial, Flyer, für das Honorar des Musikers sowie für die mit der Veranstaltung entstehenden Kosten und Gebühren eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.